Bestattungen

In erster Linie bestimmt den Bestattungsort und die Bestattungsform der letzte Wille der verstorbenen Person.

Grundsätzlich dürfen Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, nur auf Friedhöfen vorgenommen werden. Friedhöfe in Deutschland unterliegen der kirchlichen wie kommunalen Verwaltung und stellen für die Beisetzung von Särgen und Urnen unterschiedliche Grabarten zur Verfügung. Sowohl Ruhezeiten (Nutzungsrecht) als auch Gebühren für die Grabstätten weisen regionale Unterschiede auf und sind in den jeweiligen Friedhofs- und Gebührenordnungen verankert.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie sich über die Bestattungsarten auf dem Friedhof Schlüchtern und Ortsteilen informieren wollen.

Bestattungsinstitut W. und R. Gold GmbH
Brückenauer Straße 4
36381 Schlüchtern
Tel.: 0 66 61 / 9 61 40
oder: 0 17 2 / 6 70 31 58
Email: info@bestattungen-gold.de

 

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Ok